Rechtsprechung
   VG Augsburg, 12.03.2009 - Au 2 K 08.1222   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,74343
VG Augsburg, 12.03.2009 - Au 2 K 08.1222 (https://dejure.org/2009,74343)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12.03.2009 - Au 2 K 08.1222 (https://dejure.org/2009,74343)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12. März 2009 - Au 2 K 08.1222 (https://dejure.org/2009,74343)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,74343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf bei bedarfsorientierter Ausbildung; fehlende gesundheitliche Eignung; Zulassungsschein nach Soldatenversorgungsgesetz; Vorrang der medizinischen Beurteilung eines Amtsarztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2009 - Au 2 K 08.1222
    Diese Überprüfung ist somit ein Akt wertender und prognostischer Erkenntnis; die Behörde verfügt dabei über einen gerichtlich nur beschränkt nachprüfbaren Beurteilungsspielraum (BVerwG vom 25.2.1993 BVerwGE 92, 147, juris RdNr. 10; VG München, a.a.O., juris RdNr. 14; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, a.a.O., Anm. 4 c).
  • BVerwG, 20.01.1976 - 1 DB 16.75

    Gesundheitsstörung mit Krankheitswert - Dienstunfähigkeit eines Beamten -

    Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2009 - Au 2 K 08.1222
    Gerade bei der Feststellung der gesundheitlichen Eignung kommt den Zeugnissen des Gesundheitsamtes eine besondere Bedeutung zu, da es einer besonderen Sorgfaltspflicht unterliegt und über speziellen Sachverstand hinsichtlich der Frage verfügt, ob und wann eine Gesundheitsstörung die Dienstunfähigkeit eines Beamten bewirkt (BVerwG vom 20.1.1976 BVerwGE 53, 118; VG Ansbach vom 31.1.2006, Az. AN 1 K 05.03079, juris RdNr. 34 m.w.N.).
  • VG Gelsenkirchen, 25.06.2008 - 1 K 3143/06

    Gesundheitliche Eignung, Gesundheit, Eignung, Erkrankung, Übergewicht,

    Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2009 - Au 2 K 08.1222
    Auch in erstinstanzlichen Entscheidungen aus der jüngsten Zeit wird unter Heranziehung des aktuellen medizinischen Forschungsstands erneut festgehalten, dass ein Body-Mass-Index von mehr als 30, 0 regelmäßig ein erhöhtes Risiko für Folge- bzw. Begleiterkrankungen wie beispielsweise Herz-Kreislauferkrankungen nach sich zieht (VG Gelsenkirchen vom 25.6.2008, Az. 1 K 3143/06, juris RdNr. 45 ff. m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 04.09.2007 - 2 K 5357/06

    Entscheidung über die Einstellung oder Übernahme in das Beamtenverhältnis als

    Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2009 - Au 2 K 08.1222
    Der Grenzwert von 30, 0 wird in der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - allein von einer Entscheidung des VG Düsseldorf (vom 4.9.2007, Az. 2 K 5357/06, juris RdNr. 41 ff.), auf die der Klägerbevollmächtigte hingewiesen hat, sowie von einer Entscheidung des VG Saarlouis (vom 15.12.2003, Az. 12 K 155/02, juris RdNr. 34 ff.), relativiert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2005 - 6 E 889/05

    Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf

    Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2009 - Au 2 K 08.1222
    Andere obergerichtliche Entscheidungen halten sogar schon einen Body-Mass-Index von 25, 0 für die für Risikofaktoren erhebliche Grenze (OVG Nordrhein-Westfalen vom 26.8.2005, Az. 6 E 889/05, juris RdNr. 9).
  • VG Saarlouis, 15.12.2003 - 12 K 155/02
    Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2009 - Au 2 K 08.1222
    Der Grenzwert von 30, 0 wird in der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - allein von einer Entscheidung des VG Düsseldorf (vom 4.9.2007, Az. 2 K 5357/06, juris RdNr. 41 ff.), auf die der Klägerbevollmächtigte hingewiesen hat, sowie von einer Entscheidung des VG Saarlouis (vom 15.12.2003, Az. 12 K 155/02, juris RdNr. 34 ff.), relativiert.
  • VG München, 22.11.2005 - M 5 K 05.982
    Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2009 - Au 2 K 08.1222
    Zwar hätte der Kläger - entgegen der Darstellung des Beklagten - nicht nur einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, sondern einen Anspruch auf Einstellung gehabt, wenn er die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt hätte; denn die Ermessensentscheidung über die Einstellung wird durch den Regelungsgehalt des dem Kläger gemäß § 9 Abs. 1 SVG ausgestellten Zulassungsscheins zu einer gebundenen Entscheidung (VG München vom 22.11.2005, Az. M 5 K 05.982, juris RdNr. 13).
  • VGH Bayern, 19.06.1998 - 3 ZE 98.1466
    Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2009 - Au 2 K 08.1222
    In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist anerkannt, dass ein Body-Mass-Index von mehr als 30, 0 Zweifel an der gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers für das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit rechtfertigt (BayVGH vom 19.6.1998, Az. 3 ZE 98.1466, juris RdNr. 30).
  • VG Ansbach, 31.01.2006 - AN 1 K 05.03079
    Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2009 - Au 2 K 08.1222
    Gerade bei der Feststellung der gesundheitlichen Eignung kommt den Zeugnissen des Gesundheitsamtes eine besondere Bedeutung zu, da es einer besonderen Sorgfaltspflicht unterliegt und über speziellen Sachverstand hinsichtlich der Frage verfügt, ob und wann eine Gesundheitsstörung die Dienstunfähigkeit eines Beamten bewirkt (BVerwG vom 20.1.1976 BVerwGE 53, 118; VG Ansbach vom 31.1.2006, Az. AN 1 K 05.03079, juris RdNr. 34 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 21.07.2020 - AN 1 K 18.02267

    Rechtmäßige Versetzung in den Ruhestand

    Gerade bei der Feststellung der gesundheitlichen Eignung kommt den Zeugnissen des Gesundheitsamtes eine besondere Bedeutung zu, da es einer besonderen Sorgfaltspflicht unterliegt und über speziellen Sachverstand hinsichtlich der Frage verfügt, ob und wann eine Gesundheitsstörung die Dienstunfähigkeit eines Beamten bewirkt (BVerwG, B.v. 20.1.1976 - I DB 16.75 - BeckRS 1976, 31328517; VG Augsburg, U.v. 12.3.2009 - Au 2 K 08.1222 - juris Rn. 26).
  • VG Würzburg, 16.04.2019 - W 1 K 18.1077

    Versetzung in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit

    Gerade bei der Feststellung der gesundheitlichen Eignung kommt den Zeugnissen des Gesundheitsamtes eine besondere Bedeutung zu, da es einer besonderen Sorgfaltspflicht unterliegt und über speziellen Sachverstand hinsichtlich der Frage verfügt, ob und wann eine Gesundheitsstörung die Dienstunfähigkeit eines Beamten bewirkt (BVerwG, B.v. 20.1.1976 - BVerwGE 53, 118; VG Augsburg, U.v. 12. März 2009 - Au 2 K 08.1222 - juris: VG Ansbach, U.v. 31.1.2006 - AN 1 K 05.03079 - juris Rn. 34 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 28.08.2013 - AN 1 E 13.01075

    Einstellung als Steuersekretäranwärter; fehlende persönlich charakterliche

    Zweck der Einstellungsuntersuchung sei nicht nur die Feststellung des aktuellen Gesundheitszustandes, sondern vor allem auch eine zukunftsbezogene Prognose über die gesundheitliche Eignung für die spätere Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (vgl. VG Augsburg, U. v. 12.3.2009, Au 2 K 08.1222; VG Bayreuth, U. v. 29.5.2009, B 5 K 08.173; Weiss / Niedermaier / Summer / Zängl, Beamtenrecht in Bayern, § 9 BeamtStG, RN 43).

    Amtsärztlichen Stellungnahmen sei im Übrigen, soweit keine begründeten Zweifel an der Fachkunde des Amtsarztes bestünden, grundsätzlich Vorrang einzuräumen (vgl. BVerwG, U. v. 13.7.1999, 1 D 81/97; B. v. 15.9.1999, 1 DB 40/98; VG Augsburg, U. v. 12.3.2009, a. a. O.; Weiss / Niedermaier / Summer / Zängl, Beamtenrecht in Bayern, § 9 BeamtStG, RN 47).

  • VG Würzburg, 28.08.2013 - W 1 E 13.713

    Einstellung; gesundheitliche Eignung; Amtsarzt; privatärztliche Atteste

    Diese Grundsätze finden auch dann Anwendung, wenn eine Verbeamtung auf Widerruf angestrebt wird, sofern - wie hier - die Stelle der bedarfsorientierten Ausbildung von Beamtenanwärtern zuzuordnen ist (VG Augsburg v. 12.3.2009 - Au 2 K 08.1222 - juris Rn. 21; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Bayerisches Beamtengesetz, Stand: Juni 2013, § 9 BeamtStG Rn. 43 m.w.N.).

    Bei der Entscheidung, ob ein Bewerber über die erforderliche gesundheitliche Eignung verfügt, steht der Einstellungsbehörde ein gerichtlich nur begrenzt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu, der vorliegend nicht überschritten wurde und bei dessen Ausübung der Einschätzung des Amtsarztes ein Vorrang zukommt (VG Augsburg v. 12.3.2009 - Au 2 K 08.1222 - juris Rn. 25; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl a.a.O. Rn. 44 m.w.N.).

  • VG Ansbach, 26.11.2012 - AN 1 E 12.01993

    Einstellung als Steuerinspektoranwärter; Verstreichen des Einstellungstermins;

    Im Übrigen sei amtsärztlichen Gutachten, wenn keine begründeten Zweifel an der Fachkunde des Amtsarztes bestünden, gegenüber privatärztlichen Attesten grundsätzlich Vorrang einzuräumen, da von diesen eine höhere Beweiskraft ausgehe (BVerwG, Urteil vom 13.7.1999- 1 D 81/97, Beschluss vom 15.9.1999 - 1 DB 40/98; VG Augsburg, Urteil vom 12.3.2009 - AU 2 K 08.1222; Weiß/Niedermeier/Summer/Zängel, § 9 BeamtStG Rn. 47).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht